Abgas-Skandal Recht

Rechtsanwältinnen Heß-Timmann-Süß, Dresden
8. März 2020

Rechtsanwältinnen Heß-Timmann-Süß Dresden

Oberlandesgericht Dresden gibt Klägern im Abgas-Skandal Recht
Vergleichsangebote im Rahmen der Musterfeststellungsklage prüfen lassen

Gute Nachrichten für Eigentümer manipulierter Diesel-Fahrzeuge in Sachsen: Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit zwei wegweisenden Entscheidungen auf die Seite der Skandalauto-Eigentümer gestellt und die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt (Urteile vom 05.03.2020, Aktenzeichen 10a U 1834/19 und 10a U 1907/19).

Konkret hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass die Eigentümer manipulierter Fahrzeuge von der Volkswagen AG sittenwidrig getäuscht wurden. In der Folge können die Kläger ihre Fahrzeuge an die VW AG zurückgeben und erhalten einen Großteil des Kaufpreises erstattet. Die Kläger müssen sich lediglich die Nutzung der Fahrzeuge anrechnen lassen. Im Ergebnis dürfte der Rückzahlungsbetrag aber wesentlich höher sein als der derzeitige Marktwert der betroffenen Fahrzeuge. Es bleibt nun abzuwarten, ob die VW AG gegen das Urteil vorgeht und ihre letzte Chance beim Bundesgerichtshof (BGH) sucht. Der BGH hatte sich bereits Anfang 2019 auf die Seite der geschädigten Diesel-Fahrer gestellt und die von VW verbaute Software als rechtswidrig eingestuft (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, Az.: VIII ZR 225/17).

Gute Nachrichten auch für viele Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage, die ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 erworben haben: Sie bekommen in den kommenden Wochen ein Vergleichsangebot der Volkswagen AG. Dieses Angebot sollte jedoch nicht ungeprüft angenommen werden. Vielmehr dürfen die Kläger das Angebot auf Kosten von VW von einem unabhängigen Anwalt ihrer Wahl prüfen lassen. Insofern das Angebot unzureichend ist, kann noch bis Oktober 2020 eine individuelle Klage eingereicht werden. Diese Möglichkeit besteht auch für diejenigen, die kein Vergleichsangebot erhalten haben. Betroffene sollten sich daher schnellstmöglich an einen spezialisierten Anwalt wenden.

Auch die Daimler AG steht derzeit im Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Nachdem das Landgericht Stuttgart die Daimler AG am 17. Januar 2019 in drei wegweisenden Entscheidungen verurteilt hatte (Az.: 23 O 172/18, 23 O 178/18 und 23 O 180/18), begann auch gegen den Stuttgarter Autobauer eine Prozesswelle. Nunmehr hat sich der BGH erstmals in einem Verfahren gegen die Daimler AG geäußert. In einem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 57/19) rügt der BGH, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat. Damit stellt sich der BGH abermals auf die Seite der Diesel-Fahrer und stärkt deren Position in den Prozessen. Eigentümer von Dieselfahrzeugen der Marke Mercedes sollten deshalb nicht länger warten und sich sofort an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden. „Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken sämtliche Kosten“, so ADAC-Vertragsanwältin Cornelia Süß von der Dresdner Rechtsanwaltskanzlei Heß-Timmann-Süß, die bereits seit 2015 erfolgreich Geschädigte im Abgas-Skandal betreut. „Eine kostenlose Erstberatung ist für uns selbstverständlich“, so Süß abschließend.

Weitere Infos: www.abgasskandal-anwalt-dresden.de

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