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Bei Hochwasserschäden Fiskus mit ins Boot holen - Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ können steuerlich abgesetzt werden - DRESDENLIVING Magazin
Steuerberaterverband Sachsen e. V. 10. Juni 2013 Bei Hochwasserschäden Fiskus mit ins Boot holen Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ können steuerlich abgesetzt werden Die Fernsehbilder zeigen es leider in seiner ganzen Dramatik: Das Hochwasser ist zwar zumindest im sächsichen Elbtal weitestgehend abgeflossen, aber das ganze Ausmaß der Schäden wird erst in den nächsten Tagen und Wochen ... weiterlesen
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