Bis 30. Juni erneut Einspruch gegen Globus möglich Was nicht passt, wird passend gemacht: Änderung des Flächennutzungsplanes liegt aus

Allianz für Dresden
19. Juni 2014

Bis 30. Juni erneut Einspruch gegen Globus möglich Was nicht passt, wird passend gemacht: Änderung des Flächennutzungsplanes liegt aus

Bis 30. Juni erneut Einspruch gegen Globus möglich
Was nicht passt, wird passend gemacht: Änderung des Flächennutzungsplanes liegt aus

Während sich derzeit die Fraktionen des neu gewählten Stadtrates noch sortieren, treibt die Stadtspitze unverdrossen die Planungen für den riesigen Konsumtempel am Alten Leipziger Bahnhof weiter voran. Damit Globus sein SB-Warenhaus einschließlich vorgelagerter Einkaufsmall und Großparkplatz bauen kann, muss auch der gültige Flächennutzungsplan (FNP) für das ehemalige Bahnareal geändert werden. Die Details zu dieser Beschlussvorlage liegen nun noch bis einschließlich 30. Juni aus. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Einwendungen ans Stadtplanungsamt geschickt werden. Die Allianz für Dresden ruft erneut zum Einsenden von Einwendungen auf, damit die Chance zu einem neuen lebendigen Wohn- und Geschäftsquartier einschließlich Sozialwohnungen in der Leipziger Vorstadt nicht so leichtfertig verschenkt wird, noch dazu mit derart argumentativen Verrenkungen.

“Was nicht passt, wird passend gemacht. Kaum ein Spruch passt derzeit besser zur derzeitigen Stadtplanung im Bezug auf Dresdens Leipziger Vorstadt”, so Uwe Sochor von der Allianz für Dresden. „Das zeigt die erst kürzlich veröffentlichte Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Alter Leipziger Bahnhof.“ Die Amtsspitze des Stadtplanungsamts legt hier ausführlich und Paragrafen-jonglierend dar, in welchen Punkten das geplante Globus-Projekt zwar dem Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) sowie dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Dresden (INSEK) widerspricht, warum aber dennoch alles vollkommen legal sein soll.

Das 2007 durch den Stadtrat bestätigte INSEK dient als wesentliche Grundlage für die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen. Das im INSEK enthaltene Zentrenkonzept geht bereits heute von einem Verkaufsflächenüberangebot aus und prognostiziert eine Störung der Zentrenstruktur bei einer weiteren Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel außerhalb dieser Stadtteilzentren. Deshalb, so das INSEK, sollen neue Einzelhandelsvorhaben nur noch in „abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichen“ entstehen, wozu das Areal Alter Leipziger Bahnhof aber nicht gehört. „Diese vernünftige Festlegung stört aber offensichtlich nicht weiter“, so Sochor. „Denn man behält sich Einzelfallentscheidungen vor, und die Abgrenzung von Stadtteilzentren ist ebenfalls Verfügungsmasse. Was nicht passt, wird passend gemacht.“

Ebenfalls ignorieren Baubürgermeister Marx und die Amtsspitze des Stadtplanungsamtes die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP). Hier wurde festgelegt, dass Einzelhandelseinrichtungen von mehr als 800 Quadratmetern nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig sind. Doch auch beim LEP wählt das Stadtplanungsamt die Option einer „Ausnahmemöglichkeit“, wonach der Bau großer Einzelhandelsunternehmen im Einzelfall auch außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches möglich ist, soweit nicht anderen zentralen Versorgungsbereichen geschadet werde. Das geforderte Gutachten hierzu liefert die von Globus finanzierte Studie der BBE Handelsberatung GmbH, welches selbstverständlich eine Schädigung der umliegenden Händler ausschließt.

„Alles in allem sind die Verrenkungen der Amtsspitze des Stadtplanungsamtes beim Globus-Projekt sehr auffällig“, so Sochor. „Hier wird in unfairer Weise und völlig losgelöst eine Einzelfallentscheidung propagiert. Daher ist es extrem wichtig, bis zum 30. Juni Einwendungen an das Stadtplanungsamt zu schicken. Wir von der Allianz für Dresden erwarten jedenfalls, dass der neue Stadtrat seiner stadtplanerischen Verantwortung besser gerecht wird als der alte und analog der ursprünglichen Planung einem kleinteiligen und durchgrünten Wohn- und Geschäftsquartier rund um den Alten Leipziger Bahnhof den Weg bereitet. Nicht umsonst war den Dresdnern das Thema bezahlbarer Wohnraum bei der Stadtratswahl so wichtig.“

Internet: www.allianz-fuer-dresden.de 

Globus-Bebauungsplan: Kritik und Einwände jetzt! Vom 24. März bis 25. April sind Einwände möglich – Bündnis ruft Dresdner zu schriftlicher Kritik auf

Allianz für Dresden
28. März 2014

Globus-Bebauungsplan: Kritik und Einwände jetzt! Vom 24. März bis 25. April sind Einwände möglich – Bündnis ruft Dresdner zu schriftlicher Kritik auf

Globus-Bebauungsplan: Kritik und Einwände jetzt!
Vom 24. März bis 25. April sind Einwände möglich – Bündnis ruft Dresdner zu schriftlicher Kritik auf

Nachdem der Bebauungsplan-Entwurf zum SB-Warenhaus mit Shoppingzone und Großparkplatz am Alten Leipziger Bahnhof den Stadtrat knapp passiert hat, liegen die Pläne nun vom 24. März bis einschließlich 25. April öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum können Dresdens Bürger, Initiativen, Vereine, Unternehmen und die sogenannten Träger öffentlicher Belange ihre Kritik und Einwände per Post und per E-Ma il einreichen oder aber auch vor Ort zu Protokoll geben. Die Allianz für Dresden, das Bündnis für eine bunte Leipziger Vorstadt, ruft alle Dresdner auf: Schreiben Sie Ihre Bedenken und Kritikpunkte auf und schicken Sie sie an die Stadt! Je mehr verantwortungsbewusste Dresdner zu dieser Großmarkt- und Parkplatzwüste Nein sagen, umso besser.

Die detaillierten Pläne zum Globus SB-Warenhaus (im Amtsdeutsch: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6007, Dresden-Neustadt Globus SB-Markt am Alten Leipziger Bahnhof) liegen ab Montag, dem 24. März bis einschließlich Dienstag, dem 25. April öffentlich aus. Die Planungen und ihre Begründung kann sich jeder Interessierte an drei Orten in der Stadt ansehen:
• Rathaus (Dr.-Külz-Ring 19, Erste Etage, Flurbereich, gegenüber Sitzungssaal 1/13)
• Stadtplanungsamt (World Trade Center, Freiberger Straße 39, Vierte Etage, Raum 4352)
• Ortsamt Neustadt (Hoyerswerdaer Straße 3, Erste Etage, Raum 111)

Im Rathaus, im Stadtplanungsamt und im Ortsamt sind dabei die folgenden Sprechzeiten zu beachten: Montag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr. Interessierte können in diesen Zeiten die Pläne sowie deren Begründungen studieren. Direkt abgeben kann man seine schriftliche Kritik allerdings nur im Stadtplanungsamt (Sekretariat Abteilung Stadtplanung Innenstadt). Im Stadtplanungsamt besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die eigenen Ansichten zu Protokoll zu geben. Neben diesem direkten Weg können alle Stellungnahmen auch per Post an: Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Postfach 120020, 01001 Dresden geschickt werden. Außerdem können die Anregungen und Kritikpunkte auch per E-Mail an das Stadtplanungsamt gesendet werden. Die entsprechende E-Mail-Adresse dafür ist: Bauleitplanung-Neustadt@dresden.de.

Ganz wichtig bei allen Stellungnahmen sind die vollständige Angabe von Name und Anschrift sowie die korrekte Nennung des betreffenden Bebauungsplanes. „Entscheidend ist dabei, dass alle Stellungnahmen innerhalb der festgesetzten Frist, also bis einschließlich 25. April, bei der Stadt eingehen und verständlich formuliert sind“, so Konrad Stransky von der Allianz für Dresden. „Je mehr Bürger, Vereine, Initiativen und Unternehmen eine Stellungnahme abgeben und klar Stellung gegen dieses stadtunverträgliche Monstrum beziehen, desto besser. Denn mit jeder Eingabe muss sich die Verwaltung beschäftigen, sie abwägen und sie muss jede beantworten. Am Ende liegt das Vorhaben auf dem Tisch des dann neugewählten Stadtrates. Hier wird sich zeigen, ob trotz einer breiten Ablehnung in der Dresdner Bevölkerung Globus dann dennoch Baurecht erhält.“

Informationen zur Offenlegung: www.dresden.de/offenlagen

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