Dresden bald Mitglied im Heilbäderverband?! Verbandspräsident Prof. Resch übergibt am 25. Februar Mitgliedsantrag an OB Orosz

Sächsischer Heilbäderverband e.V.
19. Februar 2014

Dresden bald Mitglied im Heilbäderverband?! - Verbandspräsident Prof. Resch übergibt am 25. Februar Mitgliedsantrag an OB Orosz

Dresden bald Mitglied im Heilbäderverband?!
Verbandspräsident Prof. Resch übergibt am 25. Februar Mitgliedsantrag an OB Orosz

Seit dem 1. Februar dieses Jahr erhebt die Stadt Dresden eine Kurtaxe. Das Vorhaben der Stadt hatte bereits im Vorfeld für viel Unmut insbesondere unter Hoteliers gesorgt und sogar zu einer Klage durch den DEHOGA geführt. Trotz aller Widerstände wurde die Abgabe schließlich eingeführt und seit knapp drei Wochen müssen Übernachtungsgäste nun 1,30 Euro Aufschlag zahlen. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von circa fünf Millionen Euro pro Jahr und will damit die angespannte Finanzsituation etwas auflockern. Diese Argumentation ist durchaus nachvollziehbar, allerdings entzündet sich am Begriff „Kurtaxe“ heftige Kritik, war Dresden doch bisher nicht als Kurort in Erscheinung getreten. Der Sächsische Heilbäderverband e.V. hat sich daher entschlossen, der Stadt die Mitgliedschaft und damit Unterstützung und Beratung anzubieten, um den Weg zur nicht ganz einfachen Klassifizierung als Kurort zu erleichtern.

„Wenn sich jemand im Kurwesen und mit den dazu gehörigen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen auskennt, dann ist das der Sächsische Heilbäderverband. Daher werden wir Frau Oberbürgermeisterin Orosz, stellvertretend für die Landeshauptstadt Dresden, in der nächsten Woche die nötigen Unterlagen für eine Mitgliedschaft beim Sächsischen Heilbäderverband überreichen“, erläutert Prof. Karl-Ludwig Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes. „Einen Brief mit der Ankündigung unseres Besuchs hat sie bereits Anfang dieser Woche erhalten. Ich werde die Oberbürgermeisterin also am Dienstag, dem 25. Februar, persönlich im Dresdner Rathaus aufsuchen und ihr unseren Mitgliedsantrag sowie weitere wichtige Dokumente überreichen“, erklärt Prof. Resch. Zu den Unterlagen, die Resch gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Heilbäderverbandes, Helfried Böhme, am Dienstag übergibt, gehören neben dem Mitgliedsantrag natürlich auch das sächsische Kurortegesetz und seine Ausführungsbestimmungen sowie die für den Freistaat Sachsen verbindlichen Checklisten für das staatliche Prädikat für Kur- und Erholungsorte. „Außerdem, und das wird für den neuen ‚Kurort’ Dresden wahrscheinlich das wichtigste sein, werden wir Frau Orosz die ‚Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen’ mitbringen. Diese Richtlinien wurden vom Deutschen Heilbäderverband und dem Deutschen Tourismusverband erstellt und umfassen gut 100 Seiten“, so Professor Resch weiter.

In diesen Bestimmungen sind die verschiedenen Kurortprädikate und die dafür notwendigen Voraussetzungen aufgeführt. Dazu zählen etwa ein bewährtes Bioklima, entsprechende Luftqualität, eine ausgebaute Infrastruktur und andere relevante Faktoren. Die Bezeichnung „Kurort“ wäre für Dresden übrigens gar nicht ganz neu, weiß Verbandsgeschäftsführer Helfried Böhme: „Der Stadtteil Weißer Hirsch war ab 1875 als klimatischer Kurort anerkannt und erlangte in den darauffolgenden Jahren internationale Bekanntheit. Eine gewisse ‚Tradition’ als Kurort ist also vorhanden und die Stadt fängt nicht bei Null an. Trotzdem wollen wir ihr unsere Unterstützung auf dem Weg dorthin anbieten und werden Frau Orosz deshalb in einem persönlichen Gespräch über alles Wesentliche dazu informieren.“

Der Sächsische Heilbäderverband lädt herzlich ein zur:

Übergabe des Mitgliedsantrags an Oberbürgermeisterin Helma Orosz
Dienstag, 25. Februar 2014, 13.30 Uhr
Rathaus der Landeshauptstadt Dresden
Eingang „Goldene Pforte“ am Dr.-Külz-Ring

Weitere Informationen: www.kursachsen.de

Ho­te­liers be­dau­ern Ab­leh­nungs­ent­schei­dung des OVG Baut­zen – Kurtaxsatzung in Dresden wird damit vorerst gültig

DEHOGA Sachsen
Regionalverband Dresden e.V.
29. Januar 2014

 Ho­te­liers be­dau­ern Ab­leh­nungs­ent­schei­dung des OVG Baut­zen - Kurtaxsatzung in Dresden wird damit vorerst gültig

Ho­te­liers be­dau­ern Ab­leh­nungs­ent­schei­dung des OVG Baut­zen
Kurtaxsatzung in Dresden wird damit vorerst gültig

 Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat den Antrag eines Dresdners Hoteliers auf Außervollzugsetzung der Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden abgelehnt.  Der den Antragsteller im Verfahren unterstützende Regionalverband Dresden e.V. des DEHOGA Sachsen zeigt sich von der Entscheidung des Gerichts nicht überrascht.

Das OVG hat ausdrücklich klargestellt, dass die Fragen, ob die Landeshauptstadt Dresden eine sonstige Fremdenverkehrsgemeinde ist, die elf Einrichtungen solche sind, die zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellt werden und die Kostenermittlungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht abschließend geklärt werden konnten.

„Die Anforderungen an die begehrte Außervollzugsetzung waren außerordentlich hoch, sodass mit dieser Entscheidung des OVG, wenn auch nicht gewünscht, dennoch gerechnet werden musste“, so der DEHOGA-Vorsitzende Marco Bensen. „Wir haben von Anfang an allen Verbandsmitgliedern empfohlen, zunächst von einem Inkrafttreten der Kurtaxsatzung auszugehen, zugleich aber bereits mit Einreichung des Eilantrages auch den Normenkontrollantrag begründet, sodass wir davon ausgehen, dass sich das OVG Bautzen bereits in Kürze mit diesem befassen dürfte“, so Bensen.

Die Stellungnahme der Stadt im Eilverfahren hat für das Normenkontrollverfahren wichtige Erkenntnisse gebracht. „Die Gründe, von der Unwirksamkeit der Satzung auszugehen, haben sich nicht nur bestätigt, sondern ausgeweitet“, so Bensen weiter.

Der Dresdner Hotelier, der die Verfahren vor dem OVG Bautzen führt, wartet nunmehr die schriftliche Begründung des Beschlusses ab. „Nichts kann dem Tourismus der Landeshauptstadt derzeit mehr schaden, als die tiefgreifenden Bedenken gegen die Wirksamkeit der Kurtaxsatzung auf die lange Bank zu schieben, im Gegenteil: Dresden braucht positive Impulse“, so der DEHOGA-Vorsitzende abschließend.

www.dehoga-dresden.de

Dresdner Hoteliers wehren sich gegen Kurtaxsatzung – Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Bautzen gestellt

DEHOGA Sachsen
Regionalverband Dresden e.V.
7. Januar 2014

Dresdner Hoteliers wehren sich gegen Kurtaxsatzung

Dresdner Hoteliers wehren sich gegen Kurtaxsatzung
Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Bautzen gestellt

Mit Unterstützung des Regionalverbands Dresden e.V. des DEHOGA Sachsen und damit im Interesse aller Beherbergungsbetriebe der Landeshauptstadt, hat ein Dresdner Hotelier am heutigen 7. Januar Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Bautzen gestellt; erreicht werden soll außerdem, dass die Satzung, welche ab dem 1. Februar 2014 in Kraft treten soll, bis zu einer Entscheidung des OVG außer Vollzug gesetzt wird. „Die Satzung ist rechtswidrig und wird in Dresden keine Zukunft haben“, sagt DEHOGA-Dresden-Vorsitzender Marco Bensen.

Nachdem Gerichte bereits die Erhebung von Bettensteuern und Kulturabgaben in zahlreichen Kommunen, darunter Köln, Dortmund und Trier, für unwirksam erklärt haben, wird dies nun auch für die Kurtaxsatzung erwartet. „Obwohl es sich nicht um eine Steuer handelt, leidet die Satzung an vergleichbaren Mängeln“, so Bensen. „Die Regelungen für eine Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Übernachtung müssen für die Betroffenen, also insbesondere für die Hoteliers und Gäste, hinreichend bestimmt und voraussehbar sein; zudem muss das Verfahren zur Erhebung der Kurtaxe so ausgestaltet sein, dass es zu keinem übermäßigen Erhebungsaufwand kommt. Beiden Erfordernissen wird die Satzung nicht gerecht.“

Nach Auffassung des DEHOGA werden die Übernachtungsgäste, vor allem diejenigen, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten, einseitig zur Finanzierung von Einrichtungen herangezogen, die im Wesentlichen von den Einwohnern der Stadt und Tagestouristen genutzt werden. „Es liegt auf der Hand, dass Kultureinrichtungen der Stadt, die nach deren Umfrage zwischen 1 und 3 Prozent von Übernachtungsgästen genutzt werden, nicht dem sonstigen Fremdenverkehr dienen; so wird für das Theater Junge Generation (TJG) als wesentliche Zielgruppe das Kinder- und Jugendpublikum definiert“, betont Bensen.

Da in Sachsen die Entstehung einer Kurtaxabgabe zwingend mit dem Übernachtung nehmen verbunden ist und nicht an den Aufenthalt als solchen anknüpft, erweist sich die Regelung, wonach An- und Abreisetag als ein Tag zu berechnen seien, als nicht plausibel. „Die Stadt hat wohl ‚abgeschrieben‘, ohne auf die Besonderheiten des sächsischen Kommunalabgabengesetzes Rücksicht zu nehmen.“
Macht bereits eine nennenswerte Anzahl geschäftlich veranlasster Übernachtender einen Rückerstattungsanspruch geltend, würde die Stadt Dresden in punkto Erhebungskosten ein „Waterloo“ erleben. Gerade mal 1 % der Übernachtungen habe die Stadt insoweit beim Erhebungsaufwand berücksichtigt, was zu zusätzlichen Kosten von 170.000 Euro (neben 130.000 Euro laufendender Erhebungskosten) führen würde. „Wäre die Stadt realistischer weise davon ausgegangen, dass jede dritte geschäftlich veranlasste Übernachtung zu einem Rückerstattungsanspruch führen würde, hätte sie mit Erhebungskosten insgesamt von rund 2,1 Mio. Euro jährlich zu rechnen. Die Einnahmeprognose der Stadt beruhe auf der bloßen Hoffnung, dass möglichst Wenige einen Rückerstattungsanspruch geltend machen werden“, so Bensen weiter.

Der DEHOGA hat immer wieder betont, dass sich die Hoteliers an der Tourismusförderung beteiligen würden; die geplante Kurtaxabgabe stellt demgegenüber die Stadt lediglich von sonst selbst zu leistenden Zuschüssen an Kultureinrichtungen frei, ohne das die Abgabe einen Impuls für den Tourismus in der Stadt auslösen könnte.

Dresden sei nach eigener Angabe die erste Großstadt, welche eine Kurtaxe einführen will; der DEHOGA hofft, dass das Gericht diesem Experiment ein (schnelles) Ende bereitet.

www.dehoga-dresden.de

Weihnachtszeit – Gutscheinzeit: Mit flexiblen Kur- und Wellnessgutscheinen zum Relaxen nach Bad Muskau und Bad Schlema

Sächsischer Heilbäderverband e. V.
13. Dezember 2013

 Weihnachtszeit - Gutscheinzeit: Mit flexiblen Kur- und Wellnessgutscheinen zum Relaxen nach Bad Muskau und Bad Schlema

Weihnachtszeit – Gutscheinzeit
Mit flexiblen Kur- und Wellnessgutscheinen zum Relaxen nach Bad Muskau und Bad Schlema

Weihnachtszeit – stressige Zeit. Wie jedes Jahr haben der Weihnachtstrubel und der „Endjahresstress“ die Menschen wieder fest im Griff. Wie gut, dass es da mit Sachsens Heilbädern und Kurorten verlässliche und bewährte Oasen der Ruhe gibt, die noch dazu eine breite Palette an Gesundheits- und Wellnessangeboten für jeden Erholungsbedürftigen in petto haben. Der Sächsische Heilbäderverband bietet nun in der kalten Jahreszeit flexible Gutscheine für die Wohlfühlangebote in Sachsens Heilbädern. Ein ideales Weihnachtsgeschenk, um lieben Menschen eine Freude zu machen. Bad Muskau etwa oder auch Bad Schlema bieten preiswerte Wohlfühl-Pakete zum Abschalten und Ausspannen für weihnachtsgestresste Großstädter.

„Sachsens Kurorte sind ideale Rückzugsorte. Schon nach einer Übernachtung kombiniert mit Kur- und Wellnessanwendungen lässt sich definitiv freier atmen und man fühlt sich sichtlich wohler“, versichert Prof. Karl-Ludwig Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes. „Mit einem geschenkten Wellnessgutschein des Heilbäderverbandes im Gepäck wird die Entspannung dann vollkommen.“

Wunderbar ausspannen lässt es sich etwa im Kurhotel FÜRST PÜCKLER Park in Bad Muskau. Gleich neben dem zum Weltkulturerbe zählenden Park an der Neiße gelegen, bietet das Vier-Sterne-Haus nicht nur allen Komfort, sondern auch eine breite Palette an Medical-Wellness-Angeboten und Kuranwendungen mit den Heilmitteln Naturmoor, Thermalsole und Heilkreide. Die Zweitages-, aber auch die Eintagesarrangements des Kurhotels einschließlich Wellnessanwendungen wie etwa wohlig-warme Moorpackungen, Floating (Schwebebad) oder Aromamassagen sind geradezu ideal für die Einlösung der Gutscheine des Heilbäderverbandes.

Neben den Parkauen der Neiße bietet auch das Erzgebirge mit seinen Kurorten Bad Schlema, Thermalbad Wiesenbad und Warmbad wunderbare Rückzugsorte mitten im Weihnachtsland. Im Radonkurort Bad Schlema etwa verwöhnt das dortige Kurhotel Erholungsbedürftige mit Nackenmassagen, Sauna und Dampfbad kombiniert mit der Bade- und Saunalandschaft sowie Wellnessoase des Gesundheitsbades »ACTINON«. Bad Schlemas zahlreiche Angebote sind ebenfalls wie geschaffen für den Geschenkgutschein.

„Mit unseren Wellness-Gutscheinen kann man das Wertvollste, was es gibt, verschenken: Gesundheit und Lebensfreude“, so Helfried Böhme, Geschäftsführer des Sächsischen Heilbäderverbandes. „Unsere Gutscheine lassen sich auf jeden beliebigen Betrag ausstellen und in über zehn unserer Heilbäder und Kurorte sowie in weiteren Gesundheitszentren einlösen. Sie sind übertragbar und ein ganzes Jahr gültig.“ Alle weiteren Informationen zum Gutschein gibt es auf der Homepage des Heilbäderverbandes.

www.kursachsen.de

Kulturhotel Fürst Pückler Park bewies erneut erstklassige Qualität – Heilbäderverband gratuliert zur erfolgreichen Wiederholungsklassifizierung

Sächsischer Heilbäderverband e. V.
25. April 2013

Kulturhotel Fürst Pückler Park bewies erneut erstklassige Qualität - Heilbäderverband gratuliert zur erfolgreichen Wiederholungsklassifizierung

Kulturhotel Fürst Pückler Park bewies erneut erstklassige Qualität
Heilbäderverband gratuliert zur erfolgreichen Wiederholungsklassifizierung

Bad Muskau ist Sachsens östlichster Kurort mit überregional bekannten touristischen Anziehungspunkten. Das Kulturhotel Fürst Pückler Park sorgte diese Woche dafür, dass die Neißestadt auch in Zukunft mit geprüfter Qualität ihres Hotelangebotes werben kann. Das Vier-Sterne-Haus und Anbieter von Kurleistungen konnte seinen Top-Standard jetzt erneut beweisen: Nach dem sehr aufwändigen, aber erfolgreichen Verfahren der Wiederholungsklassifizierung wurden die vier Sterne des Bad Muskauer Hotels durch den DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen bestätigt. Diese Woche nahm Thekla Nichterlein, Geschäftsführerin des Kulturhotels, die Urkunde im Rahmen der DEHOGA-Landesdelegiertenkonferenz in Lohmen (Sächsische Schweiz) entgegen.

„Dass wir weiter zu Deutschlands First-Class-Hotels gehören, ist nicht nur eine große Ehre und eine Bestätigung unserer Arbeit, sondern auch eine Auszeichnung für das gesamte Hotelteam“, freut sich Thekla Nichterlein, Geschäftsführerin des Kulturhotels. „Wir haben die Vorgaben der DEHOGA sogar mit mehr als 100 Punkten übererfüllt, insofern sind die erneuten vier Sterne für uns keine wirkliche Überraschung.“ Seit seiner Eröffnung im Jahr 2009 ist das Kulturhotel Fürst Pückler Park als Vier-Sterne-Haus ausgewiesen und zieht von Jahr zu Jahr mehr Gäste an. Das Hotel beherbergt nicht nur den Kurbetrieb, sondern vereint auch rund 200 der 279 Bad Muskauer Betten unter seinem Dach. „Das verbesserte Marketing für Bad Muskau trägt jetzt Früchte und die Schönheit der Stadt sowie der großartigen Parkanlagen spricht sich eben immer mehr herum. Die Zahl der wiederkehrenden Stammgäste wächst und sogar die Geschäftsreisenden entdecken Bad Muskau zunehmend als Tagungsdestination“, ergänzt Nichterlein.

Auch der Sächsische Heilbäderverband freut sich mit Bad Muskau über die erneute Klassifizierung des Kulturhotels als Vier-Sterne-Haus. „Ein solch erstklassiges Kurhotel hat nicht jeder Kurort“, so Prof. Dr. Karl-Ludwig Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes. „Kombiniert mit dem Weltkulturerbe Muskauer Park und dem restaurierten Schloss ist Bad Muskau ein perfekter Kurort zum Entspannen und Erholen. Drei weitere Jahre vier Sterne und exzellente Kurangebote – was will man mehr?“

Die Hotelklassifikation in Deutschland wird seit dem Jahr 1996 vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) durchgeführt. Die Klassifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis und bleibt jeweils drei Jahre gültig. Die Skala reicht von einem bis zu fünf Sternen. Die Zahl der Sterne hilft Gästen, sich vor der Hotelbuchung einen Überblick über die Qualität der Zimmerausstattung und das Serviceangebot zu verschaffen.

Internet: www.kursachsen.de

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