Abgas-Skandal Recht

Rechtsanwältinnen Heß-Timmann-Süß, Dresden 8. März 2020 Oberlandesgericht Dresden gibt Klägern im Abgas-Skandal Recht Vergleichsangebote im Rahmen der Musterfeststellungsklage prüfen lassen Gute Nachrichten für Eigentümer manipulierter Diesel-Fahrzeuge in Sachsen: Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit zwei wegweisenden Entscheidungen auf die Seite der Skandalauto-Eigentümer gestellt und die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt (Urteile vom 05.03.2020, Aktenzeichen 10a … weiterlesen

Chemnitz – Die Vorfälle der vergangenen Tage

Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. 30. August 2018   Die Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. nimmt zu den Vorfällen der vergangenen Tage um die Tötung eines 35-jährigen Mannes in Chemnitz wie folgt Stellung: Schwere Straftaten, insbesondere Tötungsdelikte, bewegen oft über das Umfeld der unmittelbar Betroffenen hinaus eine Vielzahl von Menschen. Dass sie mit dem Gefühl der Trauer verbunden sind … weiterlesen

Vorstand startet mit vielen Ideen in das neue Amtsjahr PAUL Consultants e. V. mit neuem Vorstandsteam

PAUL Consultants e. V.
21. Oktober 2014

Vorstand startet mit vielen Ideen in das neue Amtsjahr PAUL Consultants e. V. mit neuem Vorstandsteam

Vorstand startet mit vielen Ideen in das neue Amtsjahr
PAUL Consultants e. V. mit neuem Vorstandsteam

Die studentische Unternehmensberatung der Technischen Universität PAUL Consultants e. V. hat ein neues Vorstandsteam. Bei der ordentlichen Mitgliederversammlung wurde das ehemalige Vorstandsteam um Eva-Lotte Gnüg entlastet und der neue Vorstand gewählt. Das Amt des Vorstandsvorsitzenden übernimmt Patrik Krause.

Mit dem neuen Semester beginnt auch bei PAUL Consultants eine neue Amtszeit und so wurde am ersten Oktoberwochenende das Vorstandsteam neu besetzt. Entsprechend der Organisation des Vereins besteht das Vorstandsteam aus einem Vorstandsvorsitzenden und den fünf Ressortleitern der Ressorts Externes, Personal, IT, Finanzen und Recht sowie Wissen und Netzwerke. Die studentische Unternehmensberatung garantiert durch den jährlichen Wechsel einen stets neuen Blick auf die Vereinsinterna und generiert hierdurch neue Ideen für das aktuelle Amtsjahr.

 Vorstand startet mit vielen Ideen in das neue Amtsjahr - Studentische Unternehmensberatung der Technischen Universität PAUL Consultants e. V. hat neues Vorstandsteam
Der neue Vorstand des PAUL Consultants e.V. – Bildquelle: PAUL Consultants e. V.

Die Mitglieder von PAUL wählten Patrik Krause (23) zum Vorstandsvorsitzenden. Der Maschinenbaustudent im 5. Semester blickt positiv auf die bevorstehende Amtszeit: “Mein Team und ich sind bereit für die kommenden Monate, wir alle suchen die besondere Herausforderung neben dem Studium und freuen uns, diese jetzt anzunehmen. Sei es die Kommunikation mit der Universität, unseren Kunden und Kooperationspartnern oder den Studierenden – wir freuen uns darauf, viele Erfahrungen zu sammeln und weiterzugeben.” Die Ziele des Vorstandsteams umfassen ein neues Personalentwicklungskonzept und den verbesserten Austausch im „business east“-Netzwerk, einem Zusammenschluss fünf studentischer Unternehmensberatungen in den neuen Bundesländern.

Die studentische Vielfalt von PAUL Consultants spiegelt sich auch in der Besetzung des Vorstandsteams ausdrucksstark wider. Der sich im 5. Semester befindende Verkehrswirtschaftsstudent Felix Warthmann wurde zum Ressortleiter Finanzen und Recht gewählt. Des Weiteren wird Johannes Brömer, welcher im 3. Semester Wirtschaftsingenieurwesen studiert, als Ressortleiter Externes die Kundenkontaktpflege und Akquise betreuen. Der Psychologiestudent Konrad Müller hingegen ergriff die Initiative, das Amt des Ressortleiter IT zu bekleiden. Die angehenden Wirtschaftsingenieure Justin Stegmaier und Jonathan Ulrich übernehmen die Leitung der Ressorts Wissen und Netzwerke beziehungsweise Personal.

Weitere Informationen: www.paul-consultants.de

Neue Firmen-Rechtsform für Freiberufler – Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) bringt viele Vorteile

Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V.
3. September 2013

Neue Firmen-Rechtsform für Freiberufler - Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) bringt viele Vorteile

Neue Firmen-Rechtsform für Freiberufler
Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) bringt viele Vorteile

Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer können sich freuen. Sie müssen jetzt nicht mehr die anglo-amerikanische Firmen-Rechtsform Limited Liability Partnership (LLP) wählen, um die berufsrechtliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. Mit der Novelle des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG), die am 19. Juli in Kraft trat, wurde auch in Deutschland eine entsprechende Firmen-Rechtsform geschaffen: die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).

Einige große Anwaltskanzleien hatten in letzter Zeit die englische Rechtsform LLP gewählt. Dadurch konnten sie die persönliche Haftung der Partner ausschließen, ohne die Steuernachteile der GmbH in Kauf nehmen zu müssen. „Der deutsche Gesetzgeber hat jetzt endlich darauf reagiert, und wie von uns und dem Bundesverband Freie Berufe wiederholt gefordert, die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung geschaffen“, erläutert Hans-Joachim Kraatz, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Sachsen e.V. (LFB Sachsen). „Wir begrüßen diese neue Rechtsform ausdrücklich, weil sie für Freiberufler eine gute Möglichkeit bietet, die Individualhaftung zu vermeiden und dafür durch eine hohe Berufshaftpflicht der Partnergesellschaft den Versicherungsschutz für Mandanten erheblich verbessert.“

Bei der PartGmbB haftet für etwaige Fehler bei der Berufsausübung den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen, nicht aber der handelnde Partner. Die Partner bleiben allerdings persönlich haftbar für sonstige Verbindlichkeiten wie Mieten, Versicherungsbeiträge und Lohn der Angestellten. Mandanten sind auf die Haftungsbeschränkung mit dem Zusatz „mbB“ oder „mit beschränkter Berufshaftung“ hinzuweisen, die auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Die PartGmbB steht allen freien Berufen offen, denen auch die bisherige reine Partnergesellschaft offen stand, also selbstständige Ärzte, Rechts- und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure, Architekten und Sachverständige. „Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestehen die berufsgesetzlichen Rechtsanpassungen durch die PartGG-Novelle bereits“, berichtet LFB-Präsident Kraatz. „Für andere Berufsgruppen, insbesondere Architekten und Ingenieure, bedarf es noch entsprechender landesrechtlicher Anpassungen der Berufsgesetze.“

Voraussetzung für eine PartGmbB ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1,0 Millionen Euro für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie 2,5 Millionen Euro für Rechtsanwälte für jeden Versicherungsfall. Eine Mindestsumme für andere freie Berufe ist nicht vorgesehen, diese müssen lediglich „angemessen“ versichert sein. Die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen geht also einher mit einem ganz erheblichen gesetzlichen Versicherungsschutz, der den Mandanten zugute kommt.

Weitere Informationen: www.lfb-sachsen.de

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