Dresdner Hoteliers wehren sich gegen Kurtaxsatzung – Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Bautzen gestellt

DEHOGA Sachsen
Regionalverband Dresden e.V.
7. Januar 2014

Dresdner Hoteliers wehren sich gegen Kurtaxsatzung

Dresdner Hoteliers wehren sich gegen Kurtaxsatzung
Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Bautzen gestellt

Mit Unterstützung des Regionalverbands Dresden e.V. des DEHOGA Sachsen und damit im Interesse aller Beherbergungsbetriebe der Landeshauptstadt, hat ein Dresdner Hotelier am heutigen 7. Januar Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Bautzen gestellt; erreicht werden soll außerdem, dass die Satzung, welche ab dem 1. Februar 2014 in Kraft treten soll, bis zu einer Entscheidung des OVG außer Vollzug gesetzt wird. „Die Satzung ist rechtswidrig und wird in Dresden keine Zukunft haben“, sagt DEHOGA-Dresden-Vorsitzender Marco Bensen.

Nachdem Gerichte bereits die Erhebung von Bettensteuern und Kulturabgaben in zahlreichen Kommunen, darunter Köln, Dortmund und Trier, für unwirksam erklärt haben, wird dies nun auch für die Kurtaxsatzung erwartet. „Obwohl es sich nicht um eine Steuer handelt, leidet die Satzung an vergleichbaren Mängeln“, so Bensen. „Die Regelungen für eine Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Übernachtung müssen für die Betroffenen, also insbesondere für die Hoteliers und Gäste, hinreichend bestimmt und voraussehbar sein; zudem muss das Verfahren zur Erhebung der Kurtaxe so ausgestaltet sein, dass es zu keinem übermäßigen Erhebungsaufwand kommt. Beiden Erfordernissen wird die Satzung nicht gerecht.“

Nach Auffassung des DEHOGA werden die Übernachtungsgäste, vor allem diejenigen, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten, einseitig zur Finanzierung von Einrichtungen herangezogen, die im Wesentlichen von den Einwohnern der Stadt und Tagestouristen genutzt werden. „Es liegt auf der Hand, dass Kultureinrichtungen der Stadt, die nach deren Umfrage zwischen 1 und 3 Prozent von Übernachtungsgästen genutzt werden, nicht dem sonstigen Fremdenverkehr dienen; so wird für das Theater Junge Generation (TJG) als wesentliche Zielgruppe das Kinder- und Jugendpublikum definiert“, betont Bensen.

Da in Sachsen die Entstehung einer Kurtaxabgabe zwingend mit dem Übernachtung nehmen verbunden ist und nicht an den Aufenthalt als solchen anknüpft, erweist sich die Regelung, wonach An- und Abreisetag als ein Tag zu berechnen seien, als nicht plausibel. „Die Stadt hat wohl ‚abgeschrieben‘, ohne auf die Besonderheiten des sächsischen Kommunalabgabengesetzes Rücksicht zu nehmen.“
Macht bereits eine nennenswerte Anzahl geschäftlich veranlasster Übernachtender einen Rückerstattungsanspruch geltend, würde die Stadt Dresden in punkto Erhebungskosten ein „Waterloo“ erleben. Gerade mal 1 % der Übernachtungen habe die Stadt insoweit beim Erhebungsaufwand berücksichtigt, was zu zusätzlichen Kosten von 170.000 Euro (neben 130.000 Euro laufendender Erhebungskosten) führen würde. „Wäre die Stadt realistischer weise davon ausgegangen, dass jede dritte geschäftlich veranlasste Übernachtung zu einem Rückerstattungsanspruch führen würde, hätte sie mit Erhebungskosten insgesamt von rund 2,1 Mio. Euro jährlich zu rechnen. Die Einnahmeprognose der Stadt beruhe auf der bloßen Hoffnung, dass möglichst Wenige einen Rückerstattungsanspruch geltend machen werden“, so Bensen weiter.

Der DEHOGA hat immer wieder betont, dass sich die Hoteliers an der Tourismusförderung beteiligen würden; die geplante Kurtaxabgabe stellt demgegenüber die Stadt lediglich von sonst selbst zu leistenden Zuschüssen an Kultureinrichtungen frei, ohne das die Abgabe einen Impuls für den Tourismus in der Stadt auslösen könnte.

Dresden sei nach eigener Angabe die erste Großstadt, welche eine Kurtaxe einführen will; der DEHOGA hofft, dass das Gericht diesem Experiment ein (schnelles) Ende bereitet.

www.dehoga-dresden.de

Tag der offenen Tür im „Bühlauer Posthof“ mit vielen Gästen – Vorstellung der neuen Mietergemeinschaft kam bei Besuchern gut an

kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft
4. November 2013

Tag der offenen Tür im „Bühlauer Posthof“ mit vielen Gästen - Vorstellung der neuen Mietergemeinschaft kam bei Besuchern gut an

Tag der offenen Tür im „Bühlauer Posthof“ mit vielen Gästen
Vorstellung der neuen Mietergemeinschaft kam bei Besuchern gut an

Die neue Mietergemeinschaft, die sich aus der „kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft“, der „BSD Unternehmensberatung Rainer Rieger“, der „VMP Venture Management Partners GmbH“ und der „Physiotherapie Urban“ im Vorderhaus des Gebäudekomplexes zusammensetzt, begrüßte ihre neuen „Nachbarn“ erfolgreich: Viele interessierte Gäste, nicht nur aus Bühlau, kamen und genossen den Tag der offenen Tür im Bühlauer Posthof.

Besonders erfreuten sich die Gäste am Auftritt des Dresdner Kreuzchors, sowie an lebhaften Mätressengeschichten von Lubomirska alias Renata Linné. Auch die Vernissage der Ausstellung des deutschen Künstlers André Mimor, der bereits für Michael Jackson malte, weckte Begeisterung.

Die Räumlichkeiten des gesamten Komplexes, das aus Vorder- und Hinterhaus besteht, sind fast komplett vermietet. Lediglich der Restaurantbereich im ehemaligen Postamt, das sogenannte „Kleine Blaue Wunder“, ist noch nicht bezogen. Gespräche mit Mietinteressenten sind jedoch auch hier schon im vollen Gange. Auch hier nutzten Interessenten die Gelegenheit, sich über eventuelle Nutzungsmöglichkeiten dieses Bühlauer Kleinods zu informieren.

„Viele werden den Bühlauer Posthof noch als Postamt 52 kennen. Die Post zog aus, die neuen Mieter zogen ein. Zwar können heute keine Briefe oder Pakete mehr aufgegeben werden, doch gibt es nun ein breites Feld verschiedenster Unternehmensbereiche“, so Dorit Stephan, Geschäftsführerin der „kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft“.

Weitere Infos: www.kalkuel-dresden.de

Neue Firmen-Rechtsform für Freiberufler – Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) bringt viele Vorteile

Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V.
3. September 2013

Neue Firmen-Rechtsform für Freiberufler - Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) bringt viele Vorteile

Neue Firmen-Rechtsform für Freiberufler
Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) bringt viele Vorteile

Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer können sich freuen. Sie müssen jetzt nicht mehr die anglo-amerikanische Firmen-Rechtsform Limited Liability Partnership (LLP) wählen, um die berufsrechtliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. Mit der Novelle des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG), die am 19. Juli in Kraft trat, wurde auch in Deutschland eine entsprechende Firmen-Rechtsform geschaffen: die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).

Einige große Anwaltskanzleien hatten in letzter Zeit die englische Rechtsform LLP gewählt. Dadurch konnten sie die persönliche Haftung der Partner ausschließen, ohne die Steuernachteile der GmbH in Kauf nehmen zu müssen. „Der deutsche Gesetzgeber hat jetzt endlich darauf reagiert, und wie von uns und dem Bundesverband Freie Berufe wiederholt gefordert, die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung geschaffen“, erläutert Hans-Joachim Kraatz, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Sachsen e.V. (LFB Sachsen). „Wir begrüßen diese neue Rechtsform ausdrücklich, weil sie für Freiberufler eine gute Möglichkeit bietet, die Individualhaftung zu vermeiden und dafür durch eine hohe Berufshaftpflicht der Partnergesellschaft den Versicherungsschutz für Mandanten erheblich verbessert.“

Bei der PartGmbB haftet für etwaige Fehler bei der Berufsausübung den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen, nicht aber der handelnde Partner. Die Partner bleiben allerdings persönlich haftbar für sonstige Verbindlichkeiten wie Mieten, Versicherungsbeiträge und Lohn der Angestellten. Mandanten sind auf die Haftungsbeschränkung mit dem Zusatz „mbB“ oder „mit beschränkter Berufshaftung“ hinzuweisen, die auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Die PartGmbB steht allen freien Berufen offen, denen auch die bisherige reine Partnergesellschaft offen stand, also selbstständige Ärzte, Rechts- und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure, Architekten und Sachverständige. „Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestehen die berufsgesetzlichen Rechtsanpassungen durch die PartGG-Novelle bereits“, berichtet LFB-Präsident Kraatz. „Für andere Berufsgruppen, insbesondere Architekten und Ingenieure, bedarf es noch entsprechender landesrechtlicher Anpassungen der Berufsgesetze.“

Voraussetzung für eine PartGmbB ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1,0 Millionen Euro für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie 2,5 Millionen Euro für Rechtsanwälte für jeden Versicherungsfall. Eine Mindestsumme für andere freie Berufe ist nicht vorgesehen, diese müssen lediglich „angemessen“ versichert sein. Die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen geht also einher mit einem ganz erheblichen gesetzlichen Versicherungsschutz, der den Mandanten zugute kommt.

Weitere Informationen: www.lfb-sachsen.de

Tag der offenen Tür im „Bühlauer Posthof“ – Neue Mietergemeinschaft lädt am morgigen Freitag ab 16 Uhr ein

kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft
14. März 2013

Tag der offenen Tür im „Bühlauer Posthof“ - Neue Mietergemeinschaft lädt am morgigen Freitag ab 16 Uhr ein

Tag der offenen Tür im „Bühlauer Posthof“
Neue Mietergemeinschaft lädt am morgigen Freitag ab 16 Uhr ein

Ein Ausflug ins Grüne? Morgen nicht, denn am morgigen Freitag, 15. März, ruft ein Ausflug zum „Bühlauer Posthof“. Die neue Mietergemeinschaft, die sich aus der kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft, der BSD Unternehmensberatung Rainer Rieger, der VMP Venture Management Partners GmbH und die Physiotherapie Urban im Vorderhaus des Gebäudekomplexes zusammensetzt, möchte ihre neuen „Nachbarn“ begrüßen und mit einem bunten Programm in Erinnerung bleiben. Von 16 Uhr bis 20 Uhr dürfen alle Interessierten „Posthof-Luft“ schnuppern.

Programmpunkte sind der Auftritt des Dresdner Kreuzchors, lebhafte Mätressengeschichten von Lubomirska alias Renata Linné und die Vernissage der Ausstellung mit Werken des deutschen Künstlers André Mimor, der bereits für Michael Jackson malte. Von ihm werden circa 20 Bilder zu sehen sein.

Die Räumlichkeiten des gesamten Komplexes, das aus dem Vorder- und einem Hinterhaus besteht, sind fast komplett vermietet. Lediglich der Restaurantbereich im ehemaligen Postamt, das sogenannte „Kleine Blaue Wunder“, ist noch nicht bezogen. Gespräche mit Mietinteressenten sind jedoch auch hier schon im vollen Gange.

„Viele werden den Bühlauer Posthof noch als Postamt 52 kennen. Die Post zog aus, die neuen Mieter zogen ein. Zwar können heute keine Briefe oder Pakete mehr aufgegeben werden, doch gibt es nun ein breites Feld verschiedenster Unternehmensbereiche. Auch Hunger muss morgen niemand leiden. Das eine oder andere Häppchen haben wir vorbereitet, so dass nur noch viele Besucher fehlen, die die Chance für den Blick hinter die Kulissen nutzen wollen“, so Dorit Stephan, Geschäftsführerin der kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft.

Weitere Infos: www.kalkuel-dresden.de

Mit Nebenkostenabrechnung Steuern sparen – Kosten für Schornsteinfeger, Gartenpflege und Hausflurreinigung für Mieter absetzbar

Steuerberaterverband Sachsen e. V.
7. März 2013

Mit Nebenkostenabrechnung Steuern sparen - Kosten für Schornsteinfeger, Gartenpflege und Hausflurreinigung für Mieter absetzbar

Mit Nebenkostenabrechnung Steuern sparen
Kosten für Schornsteinfeger, Gartenpflege und Hausflurreinigung für Mieter absetzbar

Mit der Nebenkostenabrechnung des Vermieters können auch Mieter Steuern sparen, denn einige darin aufgelistete Positionen lassen sich bei der Steuererklärung geltend machen. „Dabei geht es um die sogenannten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie handwerkliche Tätigkeiten. Beauftragt also der Vermieter jemanden mit der Hausflurreinigung oder der Gartenpflege, so können die Mieter diese Kosten bei ihrer Einkommenssteuer geltend machen“, berichtet Dr. Andreas Zönnchen, Präsident des Sächsischen Steuerberaterverbandes. „Ebenfalls absetzbar sind auch die Heizungswartung oder der Schornsteinfeger.“

In jedem Fall muss der Anteil des Mieters an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen entweder aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder seines Verwalters nachgewiesen werden. „Da die Nebenkostenabrechnungen erfahrungsgemäß erst sehr spät erstellt werden, erlauben es die Finanzämter, diese Kosten erst in dem Jahr geltend zu machen, in dem Mieter die Jahresabrechnung der Betriebskosten erhalten“, so Dr. Zönnchen. „Wer die Betriebskostenabrechnung für 2012 noch nicht im Briefkasten hatte, muss mit der Abgabe der Steuererklärung 2012 also nicht warten. Er kann die Kosten auch noch in der Steuererklärung für das Jahr 2013 geltend machen.“

Die Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnungen beträgt laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 556 ein Jahr. Das heißt, Betriebskostenabrechnungen müssen dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums zugestellt werden. In den meisten Fällen endet der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr, also am 31. Dezember. „Spätestens zum Jahreswechsel 2013/2014 oder kurz danach müsste die Abrechnung demnach im Briefkasten sein, gerade rechtzeitig also zum Ausfüllen der Steuererklärung für das Jahr 2013.“

„Bühlauer Posthof“ neu belebt – Neue Mietergemeinschaft lädt am 15. März zum Tag der offenen Tür

kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft
6. März 2013

„Bühlauer Posthof“ neu belebt - Neue Mietergemeinschaft lädt am 15. März zum Tag der offenen Tür

„Bühlauer Posthof“ neu belebt
Neue Mietergemeinschaft lädt am 15. März zum Tag der offenen Tür

Einst als Postamt 52 in Dresden-Bühlau bekannt, haben sich jetzt im sogenannten „Bühlauer Posthof“ eine Reihe von Firmen angesiedelt, die dem Gebäudekomplex „frischen Wind“ verleihen. Am 15. März gewähren sie erstmals einen Blick hinter die Kulissen.

Hauptmieter ist die „kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft“, die gleichzeitig als Hausverwaltung für den Bühlauer Posthof, aber auch für andere Immobilien in Dresden sowie als Existenzgründerberatung fungiert. Die Räumlichkeiten des gesamten Komplexes, das aus dem Vorder- und einem Hinterhaus besteht, sind fast komplett vermietet. Lediglich der Restaurantbereich im ehemaligen Postamt, das sogenannte „Kleine Blaue Wunder“, ist noch nicht bezogen. Gespräche mit einem Mietinteressenten sind jedoch auch hier schon im vollen Gange. Die weiteren Flächen sind durch eine Physiotherapie im Vorderhaus, der BSD Unternehmensberatung Rainer Rieger und der VMP Venture Management Partners GmbH mit Prof. Dr. Albert Jugel als Geschäftsführer belegt.

Um sich den Bühlauern und auch allen anderen interessierten Dresdnern vorzustellen, lädt die Mietergemeinschaft des Bühlauer Posthofs am Freitag, 15. März, von 16 Uhr bis 20 Uhr zum Tag der offenen Tür. Die ansässigen Unternehmen haben keine Kosten und Mühen gescheut und ein vielfältiges Programm vorbereitet. Darunter ist ein Auftritt des Dresdner Kreuzchors, die Vernissage der Ausstellung des deutschen Künstlers André Mimor, der bereits für Michael Jackson malte, und der barocken Begrüßung der Gäste sowie die Begleitung der gesamten Veranstaltung durch „Lubomirska“ alias Renata Linné.

„Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste, die die Chance nutzen, einen Blick hinter die Kulissen des ‚Bühlauer Posthofs‘ zu werfen. Ich bin sicher, dass manch einer noch ganz genaue Erinnerungen an die Zeit hat, in der die Post im Vorderhaus als Postamt 52 ansässig war. Viele haben sicher selbst noch Briefe und Pakete abgegeben oder Bankgeschäfte erledigt. Auch heute ist die Post noch Mieter im Bereich des Vordergebäudes und nutzt diesen als Umschlagplatz für Sendungen jeglicher Art“, so Dorit Stephan, Geschäftsführerin der „kalkül Dresden gmbh Steuerberatungsgesellschaft“.

Dorit Stephan und ihr Team haben am 15. Februar die neuen Büroräume im Hinterhaus bezogen. Der Umzug von der ehemaligen Wirkungsstätte in Dresden-Lockwitz in den „Bühlauer Posthof“ erfolgte aus dem Vorhaben heraus, sich erweitern zu wollen. „Wir sind ab sofort auf der Suche nach weiteren Mitarbeitern. Interessierte Steuerfachangestellte können sich also gerne an uns wenden“, so Dorit Stephan abschließend.

Geschäftsführerin Dorit Stephan vor ihrer neuen Wirkungsstätte.

Geschäftsführerin Dorit Stephan vor ihrer neuen Wirkungsstätte.
Bildquelle: MEDIENKONTOR

Weitere Infos: www.kalkuel-dresden.de

Auch Garage kann bei doppelter Haushaltsführung mitzählen – Bundesfinanzhof mahnt Möglichkeit der Anrechnung von Autostellplatz bei Werbungskosten an

Steuerberaterverband Sachsen e. V.
27. Februar 2013

Auch Garage kann bei doppelter Haushaltsführung mitzählen - Bundesfinanzhof mahnt Möglichkeit der Anrechnung von Autostellplatz bei Werbungskosten an

Auch Garage kann bei doppelter Haushaltsführung mitzählen
Bundesfinanzhof mahnt Möglichkeit der Anrechnung von Autostellplatz bei Werbungskosten an

Gerade der Freistaat Sachsen weist einen sehr hohen Anteil an sogenannten „Auspendlern“ auf, Personen, die außerhalb Sachsens in Lohn und Brot stehen und von daher deutlich höhere Aufwendungen haben, um an ihren jeweiligen Arbeitsplatz zu gelangen. Dass man sich dabei aber einen Teil der entstehenden Zusatzkosten vom Finanzamt zurückholen kann, ist den Wenigsten bekannt.

So können beispielsweise auswärts Beschäftigte mit einem Zweitwohnsitz am Arbeitsort die dort anfallenden Mietkosten für eine Garage oder einen Autostellplatz ebenfalls bei der Einkommensteuer geltend machen. „Auch diese Kosten sind im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten grundsätzlich zu berücksichtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung urteilte. Mit dieser Begründung verwies der BFH ein anders lautendes Urteil an die Vorinstanz zurück“, erläutert Dr. Andreas Zönnchen, Präsident des Sächsischen Steuerberaterverbandes. „Voraussetzung dabei ist allerdings, dass der Steuerzahler nachweist, dass die Anmietung notwendig ist, etwa zum Schutz des Autos oder wegen einer ‘angespannten Parkplatzsituation’ am Beschäftigungsort.“

Nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach Einkommenssteuergesetz (EStG) vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und arbeitsplatzbedingt auch am Beschäftigungsort wohnt.

Mit seinem Revisionsurteil (Aktenzeichen: VI R 50/11) ebnete der Bundesfinanzhof nun den Weg für eine erweiterte Absetzbarkeit von Werbungskosten einer doppelten Haushaltsführung. „Bislang können Betroffene etwa Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, Verpflegungsmehrkosten und die Kosten für eine Unterkunft am Beschäftigungsort geltend machen, die auf die Durchschnittsmiete einer 60-Quadratmeter-Wohnung begrenzt sind“, so Verbandspräsident Dr. Zönnchen. „Jetzt können Berufspendler auch die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz steuerlich geltend machen, sofern die Voraussetzungen dafür stimmen. Auch wenn die Sache noch nicht endgültig entschieden ist, rate ich jedem Betroffenen, solche Garagen- oder Stellplatzkosten bereits jetzt bei ihrer Steuererklärung anzugeben. Schließlich werden sich die Finanzämter an der Entscheidung des Bundesfinanzhofs orientieren.“

Weitere Informationen unter www.stbverband-sachsen.de

Energiewende fehlt Gesamtkonzept und Kostenbremse – Sachsens Steuerberaterverband fordert mehr Koordination und Entlastung für die Bürger

Steuerberaterverband Sachsen e. V.
31. Januar 2013

Energiewende fehlt Gesamtkonzept und Kostenbremse - Sachsens Steuerberaterverband fordert mehr Koordination und Entlastung für die Bürger

Energiewende fehlt Gesamtkonzept und Kostenbremse
Sachsens Steuerberaterverband fordert mehr Koordination und Entlastung für die Bürger

„Die bisherigen Fortschritte bei der Energiewende sind enttäuschend, die Zeit seit Fukushima wurde schlicht vertan“, konstatiert Dr. Andreas Zönnchen, Präsident des Sächsischen Steuerberaterverbandes. „Vor allem jetzt, im Vorfeld der Bundestagwahl, wird das Thema von den Parteien instrumentalisiert, anstatt sich gemeinsam für das Gelingen der Energiewende einzusetzen.“

Nach Zönnchens Ansicht fehlt es an einem schlüssigen Gesamtkonzept zur Bewältigung der bevorstehenden Mammutaufgabe. „An dieser Stelle müssten Bund, Länder sowie die Wirtschaft an einem Strang ziehen. In der Realität ist aber selbst die Frage offen, mit welchen Technologien die Wende gelingen soll. Ungeklärt ist auch, ob zur Förderung das Steuerrecht oder direkte Subventionen genutzt werden sollen.“

Leidtragende dieser Planlosigkeit sind die privaten Verbraucher und kleinere Unternehmen, die einen Großteil der unkontrolliert steigenden Mehrkosten tragen müssen und zudem kaum noch Energieeinsparpotenzial haben. Demgegenüber können immer mehr „energieintensive Unternehmen“ weitgehende Befreiungen für sich in Anspruch nehmen. Deren Belastungen werden faktisch auf die Endverbraucher abgewälzt.

„Die sich wiederholenden Kostensteigerungen für Energie provozieren aber nicht nur die Gerechtigkeitsfrage“, beanstandet der Präsident des Sächsischen Steuerberaterverbandes, „sondern stellen auch ein handfestes Hemmnis für die ohnehin fragile Binnenkonjunktur dar. Der Sächsische Steuerberaterverband fordert daher für Verbraucher die Einführung einer ‚Kostenbremse’! Damit vermeiden wir einerseits soziale Verwerfungen und sichern andererseits die Akzeptanz alternativer Energien in der Bevölkerung.“

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