Vorsorglicher Insolvenzantrag soll Schaden abwenden – Flughafen-Gastronom Roland Hess will Mitarbeiter und Geschäftspartner schützen

FLAIR Gastronomie Dresden GmbH
19. Dezember 2014

Vorsorglicher Insolvenzantrag soll Schaden abwenden - Flughafen-Gastronom Roland Hess will Mitarbeiter und Geschäftspartner schützen

Vorsorglicher Insolvenzantrag soll Schaden abwenden
Flughafen-Gastronom Roland Hess will Mitarbeiter und Geschäftspartner schützen

Seit langem schon gibt es Streit zwischen dem Flughafen Dresden und dem Betreiber der gesamten Flughafengastronomie. Der Streit beruht nicht nur darauf, dass der Flughafen seine Zusagen hinsichtlich Passagierzahlen und Geschäftsentwicklung seit Jahren nicht einhalten kann, sondern vor allem darauf, dass durch die Flughafenbetreiber vertragswidrig Gastronomie-Konkurrenz im Airport erlaubt wird.

„Im Zuge des Vertragsabschlusses mit dem Flughafen Dresden wurde der FLAIR Gastronomie Dresden GmbH zugesichert, neben den Bestandsschutz genießenden Betrieben alleiniger Anbieter gastronomischer Dienstleistungen zu sein. Dies beinhaltet auch, dass FLAIR um Erlaubnis gebeten werden muss, wenn sich ein weiteres gastronomisches Gewerbe auf dem Gelände des Flughafens ansiedeln möchte. Im Gegenzug hierzu wurden bestimmte Wünsche des Flughafens zu Sicherheitsstandards und Sanierung der gastronomischen Anlagen im Vertrag festgehalten und dann auch auf unsere Kosten durchgeführt“, berichtet Roland Hess, FLAIR-Geschäftsführer.

Seit Jahren kämpft der Flughafengastronomiebetreiber nun schon um eine faire Lösung. „Seit fast zwei Jahren habe ich allein und mit meinen Anwälten immer wieder Gesprächsangebote unterbreitet. Ich bin nicht bereit, zu akzeptieren, dass der Flughafen einerseits von mir unbedingte Vertragstreue verlangt und selbst sich nicht an die eigenen Spielregeln hält“, meint Roland Hess. „In der Gerichtsverhandlung wurde seitens der Richterin versucht, einen Vergleich zu erreichen. Jeder sollte sich um einen Nachfolger für mich bemühen. Aber mein Vorschlag, zwei gestandene Dresdner Gastronomen, wovon einer sogar bereit war, dem Flughafen 100.000 Euro zusätzlich für die Übernahme eventueller Verbindlichkeiten zu bezahlen, als mögliche Nachfolger dem Flughafen zu vermitteln, scheiterte. Beide wurden vom Flughafen erst gar nicht angehört.“

Nun hält die Flair Gastronomie Dresden GmbH Mietzinszahlungen zurück und verrechnet diese mit dem ihr entstandenen Umsatzschaden. Die Flughafenbetreibergesellschaft hat nun ihrerseits den Pachtvertrag einfach gekündigt. Geschäftsführer Hess will das aber nicht auf sich sitzen lassen: „Ich werde auf keinen Fall so einfach das Feld räumen. Wenn der Flughafen meint, sich nicht an die bestehenden Verträge halten zu müssen und uns mehr als 1 Million Euro Schaden zufügen kann, muss das eben nun durch die Gerichte geklärt werden. Da sich der Flughafen bis heute nicht auf einen Vergleich einigen wollte und dadurch das Urteil am Landgericht erzwang, beharre ich auf meinen Standpunkt und werde vor das Oberlandesgericht ziehen und damit die Gastronomie vertragsgemäß, auch im Sinne meiner 30 Mitarbeiter, bis 2018 weiterbetreiben.“

„Der vorsorgliche Antrag auf Plan-Insolvenz soll insbesondere Mitarbeiter und Geschäftspartner vor möglichen Schäden schützen, die durch eine Zwangsräumung seitens des Flughafens entstehen würden, da spätestens damit eine Insolvenz nicht mehr abwendbar wäre“, so der Dresdner Anwalt Frank Hannig.

Weitere Informationen: www.flair-dresden.de

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