Nach Urteil des OVG Bautzen keine Kurtaxe in Dresden Hoteliers gehen jetzt auf die Stadt zu

DEHOGA Sachsen
Regionalverband Dresden e.V.
9. Oktober 2014


Nach Urteil des OVG Bautzen keine Kurtaxe in Dresden Hoteliers gehen jetzt auf die Stadt zu

Nach Urteil des OVG Bautzen keine Kurtaxe in Dresden
Hoteliers gehen jetzt auf die Stadt zu

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat mit Urteil vom 9. Oktober 2014 (Aktenzeichen 5 C 1/14) die Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden für nichtig erklärt.

Thomas Rieß, Antragsteller im Verfahren und Dresdner Hotelbetreiber, kritisierte die Stadt. Es habe viele Gründe gegeben, auf die Erhebung der Kurtaxe bis zur OVG-Entscheidung zu warten. „Die Stadt gab lediglich eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem OVG ab, welche im Wesentlichen inhaltsgleich mit derjenigen im Eilverfahren war. Mich hat schon erstaunt, dass die Stadt nicht viel stärker um die Millionenbeträge kämpfte“, so Rieß.

Der den Antragsteller im Verfahren unterstützende Regionalverband Dresden e.V. des DEHOGA Sachsen zeigt sich von der Entscheidung des Gerichts nicht überrascht, vielmehr war dies im Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht anders erwartet worden. „Ich bin sehr erleichtert, dass nunmehr das Oberverwaltungsgericht Bautzen klar entschieden hat, dass eine Kurtaxe in einer Großstadt wie Dresden nicht geeignet ist, zusätzliche Einnahmen zu erzielen“, so DEHOGA-Vorsitzender Marco Bensen.

Nach der Entscheidung des OVG darf die Kurtaxe nicht mehr erhoben werden. Die Stadt muss zudem Millionenbeträge an die Touristen zurückerstatten. Bensen erläuterte dazu, dass mit dem zunächst eingereichten Eilantrag verhindert werden sollte, was jetzt auf die Stadt zukommt. Denn die Rückzahlungen werden erhebliche Kosten verursachen. „Berücksichtigt man die Kosten für Erhebung und Rückzahlung der Kurtaxe, wird die Stadt auf einem Millionenbetrag sitzenbleiben“.

Dennoch, und gerade auch weil die Kurtaxsatzung für ungültig erklärt wurde, wollen die Dresdner Hoteliers auf die Stadt zugehen.

„Wir lassen die Stadt nicht im Regen stehen, die Probleme rund um die Finanzierung des Stadtmarketing stehen mehr denn je auf der Tagesordnung“, so Bensen. „Wir sind zwar erleichtert, dass die Kurtaxe vom Tisch ist, die grundsätzliche Finanzierung der Vermarktung der Stadt als Standort für Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus ‑ die Marke Dresden, muss jetzt aber schnellstens vorangetrieben werden“, so der DEHOGA-Vorsitzende und weiter: „Dresden hat durch die Kurtaxe mehrere Großveranstaltungen im Kongressbereich verloren, Terrain, welches es jetzt zurückzuerobern gilt. Gemeinsam eine Grundlage für eine stärkere Stellung der Stadt im Wettbewerb mit anderen Großstädten zu erarbeiten; daran wollen wir aktiv mitwirken.“

Weitere Informationen: www.dehoga-dresden.de

Eine Kurtaxe für Nicht-Kurorte ist das falsche Instrument. Heilbäderverband zum Urteil des OVG Bautzen: Land darf sich nicht davonstehlen

Sächsischer Heilbäderverband e. V.
09. Oktober 2014


Eine Kurtaxe für Nicht-Kurorte ist das falsche Instrument

Eine Kurtaxe für Nicht-Kurorte ist das falsche Instrument

Heilbäderverband zum Urteil des OVG Bautzen: Land darf sich nicht davonstehlen

Seit dem 1. Februar dieses Jahr erhebt die Stadt Dresden eine Kurtaxe. Das Vorhaben der Stadt hatte bereits im Vorfeld für viel Unmut unter Sachsens Kurorten und ihrem Verband, dem Sächsischen Heilbäderverband gesorgt, führt doch die inflationäre Verwendung des Begriffes Kurtaxe zur Verwässerung in der öffentlichen Wahrnehmung. Welche Stadt, welche Gemeinde ist nun ein Kurort und welche Kommune nic ht? Prädikatisierte Kurorte investieren große Summen zum Unterhalt und zur Pflege ihrer kurörtlichen Infrastruktur sowie zur Qualitätssicherung ihrer natürlichen Heilmittel. Auch die zahlreichen Kulturangebote für die Kurgäste werden durch die Kurtaxe finanziert.

Heute hat nun das OVG Bautzen über die Klage des DEHOGA Sachsen gegen die Dresdner Kurtaxe entschieden und die Kurtaxsatzung der Stadt Dresden „als nicht rechtmäßig eingestuft“.

Dazu der Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes Prof. Karl-Ludwig Resch: „Wir begrüßen das Urteil und bleiben dabei, eine Kurtaxe zur Finanzierung von Tourismusmaßnahmen und Stadtmarketing zu erheben, ist und bleibt das falsche Instrument. Das passt hinten und vorne nicht. Auch gerade im Hinblick auf die tatsächlichen Kurorte, die mit ihrer Kurtaxe, die diesen Namen auch verdient, explizit in ihre umfangreiche Kurinfrastruktur investieren. Wir gehen als Verband davon aus, dass auch die Stadt Meißen, die ebenfalls seit wenigen Wochen eine Kurtaxe erhebt, diese nun zumindest in dieser Begrifflichkeit wieder einkassieren muss!“

Insgesamt, so bekräftigt der Verbandspräsident, geht die Diskussion in die falsche Richtung. Vielmehr sei das Land Sachsen gefordert. „Die gängige Praxis in Sachsen, dass die Gemeinden in Sachsen ihren Tourismus komplett selbst finanzieren müssen, darf so nicht Bestand haben. Es kann nicht angehen, dass sich Sachsen für diesen Bereich der Wertschöpfung für ‚nicht zuständig’ erklärt und stattdessen in andere Wirtschaftsbereiche beträchtliche Anteile des Steueraufkommens reinvestiert! Ohne Taschenrechner lässt sich einfach überschlagen, dass die Reinvestitionsrate im Tourismus zur Entwicklungsförderung für eine nachhaltige Konkurrenzfähigkeit am Markt mit 7 Millionen Euro im Jahr in Sachsen weniger als 1 Promille beträgt bzw. pro Arbeitsplatz gerade mal etwas über 30 Euro, die zahlreichen nicht vollbeschäftigten Arbeitsplätze komplett ausgeklammert.

Das Land Sachsen darf sich hier in den kommenden Jahren nicht wieder so aus der Verantwortung stehlen wie bisher. Dann entstehen auch nicht so unsinnige Diskussionen, Debatten und Prozesse wie jetzt um eine Kurtaxe in ‚Nicht-Kurorten’.“

Weitere Informationen: www.kursachsen.de

Dresden auf dem Weg zum Kurort?! Heilbäder-Verbandspräsident Prof. Resch übergibt Mitgliedsantrag an Rathausvertreter

Sächsischer Heilbäderverband e. V.
25. Februar 2014

Dresden auf dem Weg zum Kurort?! Heilbäder-Verbandspräsident Prof. Resch übergibt Mitgliedsantrag an Rathausvertreter

Dresden auf dem Weg zum Kurort?!
Heilbäder-Verbandspräsident Prof. Resch übergibt Mitgliedsantrag an Rathausvertreter

Die Einführung der Kurtaxe für Dresden hat in den vergangenen Wochen für viele Diskussionen gesorgt. Seit Beginn dieses Monats müssen Touristen pro Übernachtung 1,30 Euro Aufschlag an die Stadt zahlen, die mit den Mehreinnahmen ihre klamme Finanzsituation aufbessern will. Hauptkritikpunkt an der neuen Abgabe ist jedoch nicht die Beteiligung der Gäste an vor allem für sie getätigten Investitionen und laufenden Kosten, sondern der Begriff „Kurtaxe“ – denn bis dato hat Dresden bekanntermaßen das staatliche Prädikat Kurort weder beantragt noch verliehen bekommen.

Die Stadt Dresden erhielt nun Hilfe vom Sächsischen Heilbäderverband e.V., der ihr die Mitgliedschaft im Verband sowie einschlägige Beratung und Unterstützung angeboten hat. Verbandspräsident Prof. Karl-Ludwig Resch und Geschäftsführer Helfried Böhme haben heute Nachmittag den Mitgliedsantrag sowie alle für die staatliche Prädikatisierung als Kurort wichtigen Unterlagen im Büro der Oberbürgermeisterin der Stadt Dresden übergeben und noch einmal ihre Bereitschaft zur Unterstützung betont.

Zu den Dokumenten zählen neben dem Mitgliedsantrag beispielsweise auch das Sächsische Kurortegesetz und die „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ des Deutschen Heilbäderverbands. In diesen Bestimmungen sind die verschiedenen Kurortprädikate und die jeweils notwendigen Voraussetzungen aufgeführt, die ein Ort erfüllen muss, damit er sich Hoffnung auf einen positiven Bescheid seines Antrags auf Verleihung des staatlichen Prädikats Kurort machen darf.

„Wenn die Stadt Dresden sich also entschließt, bei uns Mitglied zu werden, kann sie auf dem Weg zum Kurort auf die Fachkompetenz und die volle Unterstützung des Verbands zählen. Vor wenigen Tagen haben wir von Herrn Finanzbürgermeister Vorjohann ein Fax bekommen, in dem er uns darüber unterrichtet hat, dass es bezüglich der Kurtaxe wohl noch substanzielle Unsicherheiten gibt“, so Professor Resch. Demnach ist die „Kurtaxe“ zum 1. Februar zwar formal eingeführt worden, rechtlich aber noch lange nicht endgültig. „Offensichtlich wurden wir deshalb wohl erst einmal vertröstet. Das ist schade, aber erst einmal nicht zu ändern. Sollte die ‚Kurtaxe’ rechtlich jedoch bestätigt werden, kann die Stadt Dresden gerne noch einmal auf uns zukommen. Und dann können wir gemeinsam überlegen, wie Dresden sich für das Prädikat Kurort qualifizieren kann, um den Gästen gegenüber das hohe Versprechen, das mit dem Begriff signalisiert wird, auch einzulösen“, so Professor Resch abschließend.

Weitere Informationen: www.kursachsen.de

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