FLAIR Gastronomie Dresden GmbH
8. April 2014
FLAIR Gastronomie Dresden bleibt bis 2018
Flughafen-Gastronom macht jetzt seine Rechnung auf
Seit langem schon gibt es Streit zwischen dem Flughafen Dresden und dem Betreiber der gesamten Flughafengastronomie. Der Streit beruht nicht nur darauf, dass der Flughafen seine Zusagen hinsichtlich Passagierzahlen und Geschäftsentwicklung seit Jahren nicht einhalten kann, sondern vor allem darauf, dass durch die Flughafenbetreiber vertragswidrig Gastronomie-Konkurrenz im Airport erlaubt wird.
„Im Zuge des Vertragsabschlusses mit dem Flughafen Dresden wurde der FLAIR Gastronomie Dresden GmbH zugesichert, neben den Bestandsschutz genießenden Betrieben alleiniger Anbieter gastronomischer Dienstleistungen zu sein. Dies beinhaltet auch, dass FLAIR um Erlaubnis gebeten werden muss, wenn sich ein weiteres gastronomisches Gewerbe auf dem Gelände des Flughafens ansiedeln möchte. Im Gegenzug hierzu wurden bestimmte Wünsche des Flughafens zu Sicherheitsstandards und Sanierung der gastronomischen Anlagen im Vertrag festgehalten und dann auch auf unsere Kosten durchgeführt“, berichtet Roland Hess, FLAIR-Geschäftsführer. „Jedoch tauchten schon während der ersten Bauarbeiten laufend Zusatzkosten auf, welche der Dresdner Flughafen in den Vertragsverhandlungen nicht offen legte. Hierdurch entstand ein erster finanzieller Schaden für uns“.
Die Zusatzkosten entstanden zunächst vor allem dadurch, dass der Flughafen nicht über die fehlenden technischen Unterlagen der vorherigen Catering-Firma aufklärte. So mussten für die Planung des Groß-Umbauprojekts im Restaurant „Chili“ 15.000 Euro zusätzlich investiert werden, um technische Probleme beim Bau ausschließen zu können. Ein weiteres Problem stellten die vereinbarten Maßnahmen zum Brandschutz dar: Bevor es zu der Durchführung dieser kommen konnte, wurde vom Flughafen ein nicht besprochenes Brandschutzgutachten durch ein Münchner Planungsbüro verlangt. Dieses Planungsbüro forderte jedoch nicht nur sehr viel Geld sondern kooperierte auch nicht richtig, sodass FLAIR sehr viel Zeit und Geld investieren musste, um Vertragsauflagen zu erfüllen. „Die Mehrkosten für das Brandschutzgutachten und dessen spätere Umsetzung betrugen am Ende über 10.000 Euro“, so Hess.
In den Jahren 2006 und 2007 plante der Dresdner Flughafen eine Umgestaltung seines Duty Free Bereiches, wobei das damalige „Beerhouse“ in den hinteren Teil des Areals verschoben werden sollte. „Ich wusste, dass dieser komplette Umbau hohe Kosten mit sich bringen würde, deshalb war ich von dieser Idee auch wenig begeistert“, sagt Hess. „Später erarbeiteten wir jedoch trotzdem eine mögliche Umsetzung mit einem Architektenbüro“. Als „Heinemann Duty Free“ seine Pläne aus Kostengründen wieder absagte, ließ der Flughafen Hess auf seinen Kosten sitzen. „Die 5.000 Euro, die wir in die Planung des Umbaus investiert hatten, waren letztendlich rausgeschmissenes Geld“.
Anfang 2007 trat der Flughafen dann erneut an FLAIR heran und bat, im hinteren Sicherheitsbereich eine Verkaufsstelle einzurichten, da kurz zuvor die Mitnahme von Getränken in diesen Bereich verboten wurde. Sowohl FLAIR als auch der Flughafen investierten daraufhin je 7.500 Euro in das geplante Projekt. Nur kurze Zeit später ließ der Flughafen insgesamt sechs Automaten mit Heiß- und Kaltgetränken und Snacks direkt neben und gegenüber der neu eröffneten Xacao-Bar errichten und verletzte den Exklusivvertrag, welcher besagte, dass FLAIR der einzige zuständige Gastronom sein würde. Schon vor Einrichtung der Automaten machte sich Hess für sein Vertragsrecht stark. Schließlich hatte er das Vorrecht und stellte bereits selbst in den Jahren davor einen Antrag zum Aufbau dieser Geräte. Jedoch wurden seine gerechtfertigten Einwände von der Flughafenleitung ignoriert – man beauftragte den im Flughafen bereits ansässigen Spar-Markt „Market-Place“. Auch mit einem günstigeren Preisangebot schaffte es Roland Hess‘ Firma nicht, gegen die Produkte aus dem Automaten anzukommen. „Die Kosten für Betrieb und Personal waren nach knapp einem Jahr nicht mehr tragbar, sodass wir die Bar schließen mussten. Der Verlust einschließlich Personalkosten betrug 15.000 Euro und die Rückbaukosten der Bar, die wir nur 18 Monate zuvor eröffneten, betrugen noch einmal 2.500 Euro“, ärgert sich Hess.
Aber die Automaten brachten auch nach der Barschließung weitere Einbußen mit sich. Allein vom Sommer 2007 bis November 2009 verzeichnete FLAIR einen Absatzverlust von 85.000 Euro durch die unrechtmäßig aufgestellten Getränke- und Snack-Spender. Zudem startete der Flughafen-Souvenir-Shop „Souvenirs & more – Handelsgalerie Matthies” 2008 seinen Getränkeverkauf, was deren Inhabern allein bis heute um die 435.000 Euro Umsatz einbrachte (bei einem angenommenen Verkaufspreis von 1,60 Euro je Flasche), dieser aber laut Vertrag aber FLAIR zustehen würde. Auf die Beschwerden und Anträge von Roland Hess gab es ein Schreiben vom 12. Mai 2011, aus dem hervorgeht, dass der Verkauf von Mitnahmegetränken bei Matthies nicht gestattet ist und werden wird. Allerdings hat der Flughafen bis heute nichts hinsichtlich seiner eindeutigen Aussage zur Unterlassung des Getränkeverkaufs unternommen. Da FLAIR die doppelten Preise verlangt, beträgt hier der Absatzverlust sogar 870.000 Euro.
„Ein weiteres Problem, welches aus den zurückgehenden Verkäufen resultierte, war, dass unsere Getränkelieferanten uns keinen Kredit mehr gewährten, da diese aufgrund meiner Absatzeinbußen das Risiko nicht mehr übernehmen wollten. Dies wiederum führte dazu, dass wir finanziell nicht in der Lage waren, unsere Bar ‚Cassis‘ im vereinbarten Zeitraum zu sanieren. Die Vertragsstrafe folgte prompt und kostete uns 24.000 Euro“, erklärt Hess. „Es ist schon sehr schwach, wenn unsere Kritik an den vertragswidrig aufgestellten Automaten und Getränkeverkäufen ignoriert, die Kosten für die Vertragsverletzung von Seiten des Flughafens jedoch sofort eingefordert werden.“
Ein weiteres Mal zeigte sich die Unzuverlässigkeit der Flughafenleitung, als Hess auf dem Gelände eine Party-Location plante, um mehr Gäste in die Flughafengastronomie zu locken. Hierfür kaufte er ein altes Flugzeug, für das er bereits im Vorfeld die Erlaubnis durch den Flughafenbetreiber einholte und sich die Zusage zu einem festen Stellplatz sicherte. Die Konzepterstellung für dieses Projekt kostete den Gastronom 2.000 Euro. Nach dem Kauf des Flugzeugs stellte sich heraus, dass das maßgebliche Grundstück außerhalb des möglichen Bebauungsgebietes liegt und damit nicht als fester Standplatz genutzt werden kann. Die 14.000 Euro Kosten, die anlässlich der Rückgabe des Fliegers entstanden, mussten nun wieder alleine von FLAIR getragen werden.
Seit Jahren kämpft der Flughafengastronomiebetreiber nun schon um eine faire Lösung. „Seit fast zwei Jahren habe ich allein und mit meinen Anwälten immer wieder Gesprächsangebote unterbreitet. Ich bin nicht bereit, zu akzeptieren, dass der Flughafen einerseits von mir unbedingte Vertragstreue verlangt und selbst sich nicht an die eigenen Spielregeln hält“, meint Roland Hess. „Die alte Flughafenführung unter Herrn Dr. Hupe hat mit mir wenigstens gesprochen und nach Lösungen gesucht. Die neue Chefin scheint hieran nicht einmal Interesse zu haben.“
Nun hält die Flair Gastronomie Dresden GmbH Mietzinszahlungen zurück und verrechnet diese mit dem ihr entstandenen Umsatzschaden. Die Flughafenbetreibergesellschaft hat nun ihrerseits den Pachtvertrag einfach gekündigt. Geschäftsführer Hess will das aber nicht auf sich sitzen lassen: „Ich werde auf keinen Fall so einfach das Feld räumen. Wenn der Flughafen meint, sich nicht an die bestehenden Verträge halten zu müssen und uns mehr als 1 Million Euro Schaden zufügen kann, muss das eben nun durch die Gerichte geklärt werden. Und bis es da ein Urteil gibt, beharre ich auf meinen Standpunkt und werde die Gastronomie vertragsgemäß, auch im Sinne meiner 30 Mitarbeiter, bis 2018 weiterbetreiben.“